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​Kinderschutzkonzept

​Kinderschutz

beim SV Buckow 1897 e.V.

​1. Erklärung des SV Buckow zum Kinder- und Jugendschutz
Der SV Buckow übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Der Verein ist sich dabei seiner hohen Verantwortung bewusst: Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz.
Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen.

Kinderschutzkonzept des SV Buckow 1897 e.V.

2. Grundlagen: Kindeswohlgefährdung – was ist das?
Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen sind z. B.:
 

  • Körperliche und seelische Vernachlässigung

  • Emotionale/seelische Gewalt

  •  Körperliche Misshandlung

  •  Sexuelle Gewalt
     

Um konkrete Anhaltspunkte und Symptome festzustellen, wurde eine Checkliste und ein Prüfbogen Kindeswohlgefährdung vom LSB Berlin erarbeitet und auf der Internetseite des LSB Berlin veröffentlicht (http://www.kinderschutz-im-sport-berlin.de/wp-content/uploads/2016/12/handlungsleitfaden_kinderschutz_web.pdf)
 

Im Allgemeinen gibt es folgende mögliche Anhaltspunkte und Symptome:
Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild des Kindes: wiederholte Zeichen von Verletzungen ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene, ungepflegte Kleidung
Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes: wiederholte Gewalttätigkeit, unkoordinierte Handlungen (durch Drogen, Alkohol oder Medikamente), apathisches und verängstigtes Verhalten, häufiges Schuleschwänzen.


Verhalten der Erziehungspersonen: für das Lebensalter ungenügende Beaufsichtigung des Kindes, Gewalt zwischen Erziehungspersonen, massive Gewalt gegen das Kind, Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornografischen Medien, Verweigerung der Krankenhausbehandlung, Isolierung des Kindes
Verhalten der Betreuungspersonen (Trainer/in etc.): kein ausreichender Respekt vor der Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen, auffällige Formen der Hilfestellungen die unangenehm sind, keine Absprachen über die Art des Körperkontakts, private Einladungen und Unternehmungen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen

3. Bedingungen für einen gelungenen Kinderschutz im Sportverein
Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden.

Klare Haltung:

  • Offenheit gegenüber diesem Thema

  • Ehrlichkeit, wenn es um einen Fall im eigenen Verein geht

  • Wachsamkeit

  • Ruhe bewahren – überhastetes Eingreifen schadet!

  •  Beobachten und Dokumentieren!

  • Beachtung der Handlungsschritte im Verdachtsfall

  • Konsequentes Eingreifen bei bestätigtem Verdacht und in Notfällen

 

Ausreichende Informationen:

  • Beteiligte wie z.B. Trainer, Übungsleiter und Funktionäre informieren und belehren

 

Prävention:

  • präventiv mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, Kinder in ihren Rechten stärken, aufklären ggf. in Kooperation mit Fachkräften

  • Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten

  • Nutzung der Beratungsangebote im Bedarfsfall

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