Beitragsordnung
A: AUF EINEN BLICK: Beitragssätze
B: Allgemeines
Der Nutzung der Sportangebote des SV Buckow 1897 e.V. steht die Pflicht der Beitragszahlung gegenüber.
Die Beitragsordnung regelt gemäß § 8 Ziffer 1-4 der Satzung alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie wird mit der Beitrittserklärung anerkannt.
C: Nutzung der Sportangebote
Mitglieder können das Sportangebot der Abteilung wahrnehmen, für die sie sich mit ihrer Mitgliedschaft entschieden haben. Für die Nutzung der Angebote anderer Abteilungen ist ein zusätzlicher Abteilungsbeitrag zu entrichten.
Für passive Mitglieder ist die Nutzung der Sportangebote ausgeschlossen. Ansonsten genießen sie alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds.
Die Sonderregelungen für "Eltern-Kind-Turnen" sind zu beachten.
Eltern-Kind-Turnen
Für Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kinder am Eltern-Kind-Turnen teilnehmen, ist eine Mitgliedschaft im SV Buckow Abteilung Gymnastik erforderlich. Eltern/ Erziehungsberechtigte mit dem Beitragssatz Eltern-Kind-Turnen können nur das Angebot Eltern-Kind-Turnen nutzen.
Eltern/Erziehungsberechtigte können sich bei Verhinderung in Ausnahmefällen vertreten lassen. Hierfür ist ein Formular auszufüllen, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Die Mitgliedschaft des Kindes und eines Elternteils/Erziehungsberechtigten (ab 3 Kinder einer Familie zwei Elternteile/Erziehungsberechtigte) ist erforderlich. Der gesonderte Aufnahmeantrag Eltern-Kind-Turnen ist zu verwenden.
Sind Eltern/Erziehungsberechtigte bereits Vollmitglied, ist/sind nur das/die Kind(er) anzumelden.
Probetraining
Interessenten können unentgeltlich dreimal an einem Probetraining teilnehmen. Zur 4. Teilnahme ist der Aufnahmeantrag unterschrieben abzugeben.
D: Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Abteilungsbeitrag zusammen. Mitglieder, die den Jahresbeitrag bis zum 31.01. eines Jahres abbuchen lassen/einzahlen, erhalten eine Vergünstigung von 1/12 des Beitrags.
E: Fälligkeit
Bei erteiltem Mandat für jährliche oder halbjährliche Zahlungsweise erfolgen die Abbuchungen für die gewählte Zahlungsweise zu den unten genannten Terminen. Sollte die Abbuchung nicht möglich sein, werden Gebühren/Mahnkosten (s.u.) erhoben.
Zahlungstermine
Ohne Mandat müssen die Beiträge spätestens wie folgt dem Vereinskonto gutgeschrieben sein:
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bei jährlicher Zahlung zum 31.01. des Kalenderjahres
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bei halbjährlicher Zahlung zum 31.01. und 31.07. des Kalenderjahres
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vierteljährliche Zahlung kann nur mit Begründung im Einzelfall genehmigt werden (gilt nur in der Gymnastikabteilung)
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monatliche Zahlung ist nicht möglich
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bei vierteljährlicher Zahlung zum 10.01., 10.04., 10.07., 10.10. (gilt nur in der Handballabteilung)
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monatliche Zahlung kann nur mit Begründung im Einzelfall genehmigt werden (gilt nur in der Handballabteilung)
Auf den Überweisungen müssen der/die Namen der Mitglieder und die Mitgliedsnummer verzeichnet sein. Die Einrichtung eines Dauerauftrags wird in diesem Fall empfohlen. Die Aufnahmegebühr ist mit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages fällig.
Bankkonto / Zahlungsweise
siehe Beitragssätze Gymnastik / siehe Beitragssätze Handball
Veränderungen
Veränderungen der persönlichen Angaben oder der Kontodaten bei Lastschriften sind unverzüglich mitzuteilen.
Gebührenerhebung bei Mahnungen / Rücklast
Gem. § 8 Ziffer 3 wird für jede Mahnung ein halber Monatsbeitrag zzgl. Porto für einen eingeschriebenen Brief fällig
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Bei gerichtlichen Mahnbescheiden: alle anfallenden Kosten
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Bei Rücklastschriften: alle anfallenden Kosten
F: Austritt
Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 6 Ziffer 4 der Satzung jeweils möglich zum:
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28./29. Februar mit Wirkung zum 31. März
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31. Mai mit Wirkung zum 30. Juni
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31. August mit Wirkung zum 30. September
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30. November mit Wirkung zum 31. Dezember
eines Jahres. Über den Kündigungstermin hinaus gezahlte Mitgliedsbeiträge werden anteilig erstattet. Der Mitgliedsausweis ist zum Austrittstermin zurückzugeben.
G: Datenschutz
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die besonders schützenswerten personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdaten- schutzgesetz gespeichert.
H: Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde auf den Abteilungsversammlungen Gymnastik am 30.05.2018 beschlossen und tritt ab dem 01.01.2019 in Kraft.
1. Änderung auf Beschluss Abteilungsvorstand Gymnastik: 11.10.2019.
2. Änderung auf Beschluss der Abteilungsversammlung Handball am 30.10.2018 und Inkrafttreten ab dem 01.01.2019.
3. Änderung auf Beschluss der Abteilungsversammlung Handball am 08.04.2022 und Inkrafttreten ab dem 01.01.2023.
4. Änderung zur Anpassung der Bezüge zur Satzung durch Beschluss des Gesamtvorstands am 27.09.2024 und Inkrafttreten am 01.10.2024.